Zusammen mit meinem Kollegen Herrn Andre Harter und einen Stamm von freien Mitarbeiter, sind wir in der Lage auch größere Projekt zu übernehmen. Dabei können wir auf unsere langjährigen
Erfahrungen zurückgreifen, um unser Wissen zum technischen und wirtschaftlichen Erfolg im Sinne des Auftraggebers einzusetzen. Sehr gern würden wir Ihnen ein Angebot zu Ihrem Projekt
unterbreiten.
Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung
Wir führen Leistungen im Bereich der Bauoberleitung (LP 8, § 55 und § 42 HOAI a. F.) und der örtlichen Bauüberwachung (früher: § 57 HOAI, jetzt: örtliche BÜ = Besondere Leistung nach § 58 HOAI a.F.)
von Infrastrukturmaßnahmen (Straßen-, Tief- und Ingenieurbau) aus.
Baubegleitende Qualitätssicherung
Wir bieten unsere fachmännische Unterstützung an, um mit Ihnen zusammen ein mangel- und schadensfreies Objekt zu realisieren. Damit werden langwierige Streitigkeiten und kostenintensive
Prozesse bereits im Vorfeld vermieden.
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Erstberatung mit Check des Bauvertrages
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Baubegleitenden Begehungen bei wichtigen Veränderungen
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Leistungsstandbewertung für die Finanzgeber
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BGB- und VOB-gültiger Schriftverkehr
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Mitwirkung bei der Schlussabnahme
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Bauleitung
Abnahme- und Gewährleistungscheck
Wenn schon in der Planungsphase oder während der Bauarbeiten der Sachverständige zur Prüfung und Überwachung gefehlt hat, empfehlen wir
Ihnen vor Abnahme einer Immobilie eine Begehung mit einem Sachverständigen.
Zu diesem Zeitpunkt ist es noch relativ leicht, Baufehler bei den bauausführenden Firmen zu reklamieren und deren
Beseitigung einzufordern.
Hinweis: Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt für private Bauherren 5 Jahre. Innerhalb dieses Zeitraumes können Sie
Baumängel reklamieren. Lassen Sie die Frist nicht verstreichen, wenn Sie Mängel befürchten oder bereits festgestellt haben.
Beratung
Wir bieten Ihnen zu dem folgende Beratungsleistungen an:
- Beratung vor dem Kauf einer Immobilien
- Kaufpreisverhandlung
- Beratung bei Sanierungen