Bausachverständiger Tilo Dresler
Bausachverständiger Tilo Dresler

Bauüberwachung / Bauleitung

Zusammen mit meinem Kollegen Herrn Andre Harter und einen Stamm von freien Mitarbeiter, sind wir in der Lage auch größere Projekt zu übernehmen. Dabei können wir auf unsere langjährigen Erfahrungen zurückgreifen, um unser Wissen zum technischen und wirtschaftlichen Erfolg im Sinne des Auftraggebers einzusetzen. Sehr gern würden wir Ihnen ein Angebot zu Ihrem Projekt unterbreiten.

Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung


Wir führen Leistungen im Bereich der Bauoberleitung (LP 8, § 55 und § 42 HOAI a. F.) und der örtlichen Bauüberwachung (früher: § 57 HOAI, jetzt: örtliche BÜ = Besondere Leistung nach § 58 HOAI a.F.) von Infrastrukturmaßnahmen (Straßen-, Tief- und Ingenieurbau) aus.

Baubegleitende Qualitätssicherung


Wir bieten unsere fachmännische Unterstützung an, um mit Ihnen zusammen ein mangel- und schadensfreies Objekt zu realisieren. Damit werden langwierige Streitigkeiten und kostenintensive Prozesse bereits im Vorfeld vermieden.

  • Erstberatung mit Check des Bauvertrages

  • Baubegleitenden Begehungen bei wichtigen Veränderungen

  • Leistungsstandbewertung für die Finanzgeber

  • BGB- und VOB-gültiger Schriftverkehr

  • Mitwirkung bei der Schlussabnahme

  • Bauleitung

Abnahme- und Gewährleistungscheck

Wenn schon in der Planungsphase oder während der Bauarbeiten der Sachverständige zur Prüfung und Überwachung gefehlt hat, empfehlen wir Ihnen vor Abnahme einer Immobilie eine Begehung mit einem Sachverständigen.

Zu diesem Zeitpunkt ist es noch relativ leicht, Baufehler bei den bauausführenden Firmen zu reklamieren und deren Beseitigung einzufordern.

Hinweis: Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt für private Bauherren 5 Jahre. Innerhalb dieses Zeitraumes können Sie Baumängel reklamieren. Lassen Sie die Frist nicht verstreichen, wenn Sie Mängel befürchten oder bereits festgestellt haben.

Objektbetreuung und Dokumentation gem. Leistungsphase 9 HOAI
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen,
  • Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen für Mängelansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von vier Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten,
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen,
  • systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts.

Beratung

 

Wir bieten Ihnen zu dem folgende Beratungsleistungen an:

  • Beratung vor dem Kauf einer Immobilien
  • Kaufpreisverhandlung
  • Beratung bei Sanierungen

Hier finden Sie uns:

Bürogemeinschaft:

Dipl.-Ing. (BA) Tilo Dresler &

Dipl.-Ing. André Harter
Nantesstr. 45
13127 Berlin

 

Kontakt: Tilo Dresler

Mobil: +49 174 -9969 128

Tel.: +49 33056 -995 891

Email: info@bsv-dresler.de

 

Kontakt: André Harter

Handy: +49 172 -7094 687

Tel./Fax: +49 30 -4741 111-30

Email: andreharter@aol.com

Kontakt Privat:

Dipl.-Ing. (BA) Tilo Dresler

Magdeburger Str. 37

16548 Glienicke/Nordbahn

 

Mobil: +49 174 -9969 128

Tel.: +49 33056 -995 891

Email: tilo.dresler@gmail.com

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© BSV-Dresler

Anrufen

E-Mail

Anfahrt